fhfh top titel 1024x165

ban plan einzelh


Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

patientenverf 2 229 btn nix 10x10 Anstösse zum Nachdenken von der Autorin Cornelia Simon niedergeschrieben in der Zeitung der katholischen Pfarrgemeinde St. Josef, Frankfurt am Main - Bornheim Nummer 7 - Januar 2005
Wer über das Sterben nachdenkt, kommt irgendwann einmal zur Frage des "Wie". Die Angst, was mit mir geschieht, wenn ich nicht mehr über mich selbst verfügen kann, regt viele Menschen dazu an, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Lebensqualität statt Quantität ist die oft gehörte Forderung. Nicht alles, was medizinisch möglich ist, soll ausgeschöpft werden. Die Vorstellung, inmitten einer Apparatemedizin allein gelassen und sich nicht mehr artikulieren könnend aus dem Leben zu gehen, ist vielen Menschen zuwider. Patientenverfügungen geben die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten darüber zu entscheiden, welche Behandlungen im Ernstfall zu tun bzw. zu lassen sind, damit das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bis zu seinem Ende bewahrt wird.
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt und im Jahr 1999 eine Christliche Patientenverfügung herausgegeben. Was beinhaltet eine Christliche Patientenverfügung? Grundsätzlich ist die christliche Patientenverfügung nicht nur für Christen gemacht, entspringt aber in ihren Grundzügen christlichem Gedankengut. Sie lehnt aktive Sterbehilfe entschieden ab. So möchte die Handreichung einen Weg zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzeigen.
Sie soll dazu anregen, in der Familie, mit Freunden über das Sterben und den Tod ins Gespräch zu kommen.

Das Formular der christlichen Patientenverfügung sollte zu den persönlichen Unterlagen gelegt werden und etwa alle zwei bis drei Jahre durch eine erneute Unterschrift bestätigt werden.
Auch wenn keine verbindlich gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung existieren, wird ihr immer mehr Beachtung geschenkt. Und was bringt der ganze Aufwand? Dazu gibt es keine eindeutige Antwort. Erst im Herbst 2004 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach langem Rechtsstreit, dass die Patientenverfügung eines Komapatienten respektiert wird, auch "wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist".
An der Frage des Selbstbestimmungsrechts scheiden sich die Geister, und das BGH-Urteil lässt diese Frage offen. Im Bereich der Patientenverfügung geht es letztlich um die Frage, wann genau ein Patient die Umstände seines Sterbens vorwegbestimmen darf. Die Mehrheit der Ethikkommission des Bundestages gibt eine eindeutige Antwort:

"Die Umstände seines Sterbens darf ein Patient nur dann bestimmen, wenn das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird."

In der Konsequenz bedeutet dies, dass zahlreiche Patientenverfügungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.
Was trotz aller Unsicherheiten doch für eine Patientenverfügung spricht: Jede noch so präzise abgefasste Patientenverfügung läuft Gefahr, die Krankheitssituation zu verfehlen. Aber sie ermöglicht Gespräche im Vorfeld mit Angehörigen, Ärzten, dem gesetzlichen Vertreter. Im Idealfall könnte es so möglich sein, den abgefassten Wunsch in der Verfügung auf die aktuelle Situation hin zu deuten und im Sinne des Patienten handeln zu können.

Menschen die letzte Phase ihres Lebens gestalten möchten. Durch den regen Austausch können langfristig Prozesse eingeleitet werden, die die Bedingungen in Krankenhäusern verbessern, die die Schmerztherapie vorantreiben und Hospize mehr ins Bewusstsein rücken lassen. Wenn das gelänge, könnten die Ängste vor Schmerzen, Einsamkeit und Würdelosigkeit im Sterben irgendwann der Vergangenheit angehören. Verfügungen würden im Idealfall überflüssig, weil dann Sterben zugelassen und begleitet wird.

1 linie gruen 900

Neuauflage der „Christlichen Patientenverfügung“

patientenverf 1 229 btn nix 10x10 Die Deutsche Bischofskonferenz, die Ev. Kirche i. Deutschland (EKD) u. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben gemeinsam eine aktualisierte Neuauflage der Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“ veröffentlicht.
Das Formular und die erläuternde Handreichung sollen dabei helfen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu befassen – und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten. Dabei berücksichtigt die „Christliche Patientenvorsorge“ die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte.
1 linie grau 900
patientenverf ekd btn nix 10x10

Christliche Patientenvorsorge

DBK_6202_Patientenvorsorge.pdf

btn pdf 33

 

Quelle: https://www.dbk-shop.de

1 linie hgruen 900
patientenverf ekd btn nix 10x10

Christliche Patientenvorsorge - Hinweiskarte

DBK_6202_Hinweiskarte.pdf

btn pdf 33

Quelle: https://www.dbk-shop.de

1 linie hgruen 900
patientenverf ekd btn nix 10x10

Christliche Patientenvorsorge - Formular

DBK_6202_Formular.pdf

btn pdf 33

 

Quelle: https://www.dbk-shop.de

1 linie hgruen 900
patientenverf ekd btn nix 10x10

Christliche Patientenvorsorge - Formular Vertrauensperson

DBK_6202_Formular Vertrauensperson.pdf

btn pdf 33

 

Quelle: https://www.dbk-shop.de

1 linie hgruen 900

 

  
 
© Fester, 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Bearbeitungen, aktualisiert