Frankfurter Hauptfriedhof:  Patenschaften von Grabstätten 
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Helfen Sie mit bei der Erhaltung unter Denkmalschutz stehenden Grabdenkmäler.

Werden Sie Pate.
 

Die Stadt Frankfurt am Main – Grünflächenamt vergibt seit 1997 an Frankfurter Bürger Patenschaften für die vorerwähnten Grabmale, für die kein Nutzungsrecht besteht. 

Ein Muster der Grabmalpatenschafts-Vereinbarung kann hier eingesehen werden. 
Muster der Grabmalpatenschafts-Vereinbarung als WORD-DOC-Datei
Beispiele für erhaltungswerte Grabstätten sehen Sie hier.


Ein interessanter Aspekt für eine Patenschaft ist der folgende Auszug aus der Friedhofsordnung des Frankfurter Hauptfriedhofs:
§ 20 (2) Patenschaftsgräber sind Grabstätten, deren bauliche Anlagen unter Denkmalschutz stehen und an denen kein Nutzungsrecht zum Zeitpunkt der Übernahme der Grabstätte durch den/die Paten/in besteht. 
Die Paten übernehmen die Unterhaltung des Denkmals und der Grabanlage.
Damit ist ihnen grundsätzlich ein gebührenfreies Nutzungsrecht an der Grabstätte eingeräumt.

Weitere Informationen und Auskünfte über die Grabpatenschaften und die damit 
zusammen hängenden Fragen erhalten sie wie folgt.
Allgemeine Fragen
zur Patenschaft

Grünflächenamt 069 212 36293
Denkmalamt
(Baugarten-Kunstdenkmalpflege)
069 212 36199
Patenschaften
Frau Sibylle Mersinger
sibylle.mersinger@stadt-frankfurt.de
Weitere Infos im WWW Stadt Frankfurt am Main Hier klicken