Frankfurter Hauptfriedhof:  Mausoleum Gans (5)
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Hinweise zur Bestattung
 

Sie interessieren sich für eine Feuerbestattung im Mausoleum Gans?

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Dann sollten Sie vorab unten stehende Fragen und Antworten lesen.
Auf Anfrage wurden die unten aufgeführten Fragen von der Friedhofsverwaltung, wie hier angegeben, am 06.10.2004 beantwortet.
Für noch offene Fragen ist zuständig:
Frau Sabine Herr - Grünflächenamt Telefon 069 212 33158
sabine.herr@stadt-frankfurt.de

Weitere Kontaktadressen finden Sie auf der Startseite


  Fragen:   Antworten:
1. Kann jeder einer Urne im Gans-Mausoleum einstellen lassen? Jeder Frankfurter Bürger der ein Nutzungsrecht an einer Nische besitzt (vorrausgesetzt es ist noch Platz in der Nische). Ein Neuerwerb einer Nische ist möglich, wenn die Vorraussetzungen zum Erwerb eines Grabes gegeben sind (also kein Unterschied ob ein Erdwahlgrab oder eine Nische im Mausoleum erworben werden soll).
Siehe auch Friedhofsordnung.
2. Wenn ja, wo finde ich die Gebühren dafür? Die Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt. Die Gebührenordnung ist auch im Internet unter Frankfurt.de-Rathaus- Ämter und Instutionen-Grünflächenamt-Satzungen-Friedhofs und Bestattungsgebührenordnung abrufbar.
Link: Zu FRANKFURT.DE hier klicken
(Siehe 4.1.4.1 bis 4.1.4.3. und 5.2.3).
3. Wie heißt so ein Vorgang? Es handelt sich um Urnennischen (egal ob in einer Urnenwand oder im Mausoleum). Ein Beispiel: Gewann IV, Mausoleum, Nr.: C 13 - dies ist eine zur Zeit freie Nische für drei Urnen.
4. Kontaktperson zu diesem Vorgang? Grünflächenamt: Frau Sabine Herr
Telefon: 069 212 33158
E-Mail: sabine.herr@stadt-frankfurt.de
Für Gebühren ist das Amt für Bestattungsangelegenheiten zuständig:
E-Mail: sabine.herr@stadt-frankfurt.de

Vorauserwerb ist in §17 Abs.1 in der Friedhofsordnung geregelt.